05.06.2024 - 26.06.2024 / 19:00 - 21:00

Funkkurs SRC UBI

Bootsschein

Der Kurs zum Funkschein SRC und UBI

In der Praxis des Segelns und Motorbootfahrens gewinnt die moderne digitale Funktechnik immer mehr an Bedeutung. Der Schiffsführer muss persönlich, passend zur funktechnischen Ausrüstung der Yacht seine Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen.

Der Besitz des SRC-Zeugnisses ist für Schiffsführer also immer dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist, was mittlerweile bei den meisten Charteryachten der Fall ist.

Wenn man auf Binnengewässern ein UKW-Funkgerät benutzen möchte, benötigt man dafür ein „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)“.

Das UBI ist im Seefunkzeugnis (SRC) nicht enthalten, die Inhalte überschneiden sich aber und werden daher im Rahmen des SRC-Kurses vermittelt.

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